Warum sollten Sie nur einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?
Der Unterschied – warum nur „öffentlich bestellt“ zählt
Der Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist rechtlich geschützt und steht für nachgewiesene Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit.
Während sich jeder als Sachverständiger bezeichnen darf, wird die öffentliche Bestellung nur erteilt, wenn Fachwissen, Erfahrung und persönliche Eignung umfassend geprüft wurden. Zudem verpflichtet der Eid zur objektiven, neutralen und gewissenhaften Gutachtenerstellung – kontrolliert durch die zuständige Kammer.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich für nachgewiesene Fachkompetenz, Unabhängigkeit und rechtliche Anerkennung.
Geprüfte Fachkunde
Die öffentliche Bestellung erfolgte erst nach einer umfassenden Prüfung meiner fachlichen Qualifikation durch die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Sie bestätigt, dass ich über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrung in meinem Fachgebiet verfüge.
Unabhängig und unparteiisch
Ich bin gesetzlich verpflichtet, neutral, objektiv und weisungsfrei zu arbeiten. So können Sie sicher sein, dass jedes Gutachten ausschließlich den Fakten und technischen Standards entspricht – unabhängig von den Interessen einzelner Parteien.
Vertrauen durch Anerkennung
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen bei Gerichten, Behörden und Versicherungen besonderes Vertrauen. Sie sind rechtlich anerkannt und bieten eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen, Verhandlungen oder Schadensregulierungen.
Qualität mit Sicherheit
Als öffentlich bestellter Sachverständiger unterliege ich einer regelmäßigen Kontrolle meiner Arbeit durch die Bestellungskörperschaft und verfüge über eine Berufshaftpflichtversicherung – zu Ihrem Schutz und zur Sicherung höchster Qualitätsstandards.
Kurz gesagt:
Öffentlich bestellt – das heißt: geprüft, vereidigt, unabhängig und anerkannt.
Für Gutachten, auf die Sie sich verlassen können.